DEUTSCHER KINDERSCHUTZBUND - DKSB
Der DKSB ist eine Aktionsgemeinschaft (Gründung 1953), die sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzt.
1993 hat der DKSB die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zum Bestandteil seiner Satzung und zur Grundlage aller
Aktivitäten gemacht. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene setzt er sich dafür ein, daß die in der Konvention
niedergelegten Rechte für Kinder Wirklichkeit werden.
Engagierte Bürger und Bürgerinnen schlossen sich bundesweit in über 400 Orts- und Kreisverbänden zusammen.
Der Verein setzt sich ein für:
- die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche
- die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft
- die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt
- die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder
- den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art
- soziale Gerechtigkeit für alle Kinder
- die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie treffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand
- die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
- kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlichen Gruppen
Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat. |