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DURCHFÜHRUNG

Begleiter Umgang findet auf Antrag der beteiligten Personen oder auf Anordnung des Familiengerichtes in Absprache mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Heilbronn statt.

Am Anfang steht ein Gespräch mit den Eltern und einer Fachkraft des Deutschen Kinderschutzbundes. Länge und Rhythmus der Besuchskontakte werden mit der zuständigen Fachkraft des Deutschen Kinderschutzbundes abgesprochen.

In der Regel bietet der Kinderschutzbund 14-tägige Besuchstermine an. Ein Besuchstermin dauert bis zu 2 Stunden. Bei erschwerten Voraussetzungen (z.B. psychische Erkrankung, Gewalttätigkeit, Suchtabhängigkeit und Verdacht auf sexuellen Missbrauch) muss sorgfältig geprüft werden. Grenzen müssen im Interesse des Kindes gesehen und geachtet werden.

Für eine Betreuung der Besuchskontakte sprechen:
  • Es muss keine persönliche Begegnung der Eltern stattfinden
  • Der Begleitete Umgang ist eine vorübergehende Begleitung mit dem Ziel, dass die getrennten Eltern selbständig die Entscheidung treffen, die sich auf die Besuchskontakte mit den Kindern beziehen.
Die Umgangsregelung gilt nur für den Antragsteller. Dies können sein: Väter, Mütter, Großeltern, Pflegeeltern.

Die Mitarbeiter des Deutschen Kinderschutzbundes unterliegen der Schweigepflicht im Rahmen des § 8 a, SGB VIII.
 
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